Unregistered Trade Mark (auch Unregistered Trade-Mark bzw. Unregistered Trademark[Anm. 1]) ist im Markenrecht des angloamerikanischen Rechtskreises sowie von Staaten, die sich diesem Recht angeschlossen haben, der Fachbegriff für eine unregistrierte Warenmarke.[Anm. 2]
Warenmarken, die in einem (zumindest nationalen) Markenverzeichnis dieses Rechtskreises noch nicht amtlich registriert sind, können vorläufig mit dem Trademark-Zeichen[1] ™ gekennzeichnet werden, was ihnen bereits einen erhöhten Rechtsstatus bestätigt. Dabei wird dieses hinter dem Namen angefügt. In Deutschland und Österreich bringt das Trademark-Zeichen keinerlei Vorteile. Nach erfolgter Registrierung dürfen Warenmarken mit dem Registriert-Zeichen[1] „®“ gekennzeichnet werden, das auch zur Kennzeichnung amtlich registrierter Dienstleistungsmarken verwendet wird.
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